Allgemeine Geschaeftsbedingungen

  1. Geltung der Bedingungen

    1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Fa. Inpro-Soft GmbH, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
    2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

  2. Angebot und Vertragsschluss

    1. Die Angebote der Inpro-Soft GmbH sind freibleibend und unverbindlich Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
    2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dieses ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. 2.3 Die Serviceangestellten der Inpro-Soft GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 2.4 Überschreitet ein Käufer durch seinen Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

  3. Preise

    1.  Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Inpro-Soft GmbH an die in Ihren Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
    2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung und Transport ab Lager Elmshorn oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen.

  4. Liefer- und Leistungszeit

    1. Liefertermine oder -fristen. die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
    2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Inpro-Soft GmbH die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von uns oder deren Unterlieferanten eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
    3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei. so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Inpro-Soft GmbH nur berufen, wenn der Käufer unverzüglich benachrichtigt wurde. Die Inpro-Soft GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

  5. Liefermenge

    1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von vier Tagen nach Warenerhalt uns und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für Menge, einwandfreie Umhüllung und Verladung.

  6. Gefahrenübergang

    1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Inpro-Soft GmbH verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden von uns unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

  7. Gewährleistung

    1. Wir gewährleisten, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt sechs Monate.
    2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von uns nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
    3. Der Käufer muss uns die Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungegegenstandes schriftlich mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
    4. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheines oder Kaufbelegs, mit dem das Gerät geliefert wurde, an die Inpro-Soft GmbH, Hinter den Eichen 4, 25336 Klein Nordende, zur Reparatur eingeschickt, bzw. bei ihr angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen und werden von uns frei wieder ausgeliefert Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Verschleißteile wie Druckköpfe, Farbbänder Typenräder, Tonermaterialien und weitere Verschleißmaterialien,sowie die unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung von Geräten, sowie Fremdeingriff und das Öffnen von Geraten hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, so ist das Risiko vom Auftraggeber zu tragen.
    5. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
    6. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
    7. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
    8. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.

  8. Umtausch und Rückgabe

    1.  Umtausch und Ruckgabe sind grundsätzlich ausgeschlossen.
    2. Immer ausgeschlossen sind Spezialanfertigungen für den Kunden, Sonderbestellungen für den Kunden, Software, Halbleiter und bereits eingebaute Teile.

  9. Eigentumsvorbehalt

    1. Bis zur Erfüllung unserer Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der Inpro-Soft GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen. werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigen.
    2. Die Ware bleibt Eigentum der Inpro-Soft GmbH. Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. (Erlischt unser Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das [Mit-] Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig [Rechnungswert] auf uns übergeht. Der Käufer verwahrt das [Mit-] Eigentum der Inpro-Soft GmbH unentgeltlich. Ware. an der uns [Mit-] Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.)
    3. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehende Forderung (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    4. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hingewiesen und dieser unverzüglich benachrichtigt.
    5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltware durch uns hegt - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - kein Rücktritt vom Vertrag vor.

  10. Zahlung

    1. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungserstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungserstellung erfolgt mit Lieferung.
    2. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorkasse, per Nachnahme-Verrechnungsscheck, per Nachnahme-Euroscheck oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug. Die Ware kann gegen eins geringe Gebühr (bei Postversand, z.B. Wertpaket) gegen Transportschäden versichert werden. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
    3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
    4. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine niedrigere Belastung nachweist.
    5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere sein Scheck nicht gedeckt ist oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
    6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

  11. Abtretungsverbot

    1. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich in schriftlicher Form zustimmen.

  12. Haftungsbeschränkung

    1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Die Inpro-Soft GmbH haftet maximal in Höhe ihrer Versicherungsdeckungsumme.

  13. Urheberrechte

    1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Vereinbarung haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

  14. Anwendbares Recht

    1. Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbezeichnungen zwischen der Inpro-Soft GmbH und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    2. Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, i.S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Elmshorn ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
    3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

  15. Datenschutz

    1. Die Inpro-Soft GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

  16. Export

    1. Wiedereinfuhr/Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen und/oder US-amerikanischen Bestimmungen und ist ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft. Aus den USA bezogene Ware trägt die ,,ECCN" (Export Control Commodity Number) 1565 (A) MT. Der Export unserer Waren in nicht EG-Länder bedarf unserer schriftlichen Einwilligung, unabhängig davon, dass der Käufer für das Einholen jeglicher behördlichen Ein- und Ausfuhrgenehmigungen selbst zu sorgen hat. Der Käufer ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher verantwortlich.